Peter Köppen GmbH
Hafenstr. 66
47119 Duisburg



Warum unterscheiden wir uns ?
Unsere besonderen Leistungen
Vorbereitung auf die MPU
Lange nicht mehr selbst gefahren? Dann kommen Sie zum Angsthasen-Club
 

















Copyright © 2000-2007
SP Consult AG
 

MPU

Medizinisch-psychologische Untersuchung


Wenn Sie ca. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrfrist bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, verlangt die Behörde eine Medizinisch-psychologische Untersuchung von Ihnen, wenn z.B. in Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen bzw. vorlagen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen.


Die Behörden gehen davon aus, dass Personen, die an Alkohol gewöhnt sind, dazu neigen, ständig wieder zu trinken.


Je stärker Sie zum Zeitpunkt der Straftat alkoholisiert waren, desto mehr besteht die Vermutung, dass sie Alkohol gewöhnt sind.


Die Behörde fordert daher für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis die MPU immer dann,

    wenn Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen möchten,
    wenn Sie Wiederholungstäter sind,
    wenn Sie mit mehr als 2,0 ‰ kontrolliert wurden,
    wenn Sie mit 1,6 ‰ kontrolliert wurden und die Umstände zudem eine Alkoholgewöhnung       nahe legen.


In den alten Bundesländern ist es derzeit noch so, dass der TÜV die MPU-Untersuchungsstellen vorschreibt.
In den neuen Bundesländern steht Ihnen die Wahl einer autorisierten Untersuchungsstelle frei.


Woraus besteht eine MPU ?


1.  Medizinische Untersuchung
2.  Psychologische Untersuchung



zu1. Bei der medizinischen Untersuchung werden Sie nach Krankheiten und Medikamenteneinnahme befragt. Zudem werden gesundheitliche Schädigungen durch Alkoholmissbrauch festgestellt (Leber-, Magenschleimhaut- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen, etc.
Es ist von Vorteil einige Tage vor der MPU eine Blutuntersuchung, aus der die Leberwerte hervorgehen, vom Hausarzt durchführen zu lassen, da ältere Werte nicht anerkannt werden. Noch günstiger ist es eine Reihe von Blutuntersuchungen vorlegen zu können, wobei die Blutentnahmen nicht länger als zwei Monate auseinander liegen sollten.


zu2. Die psychologische Untersuchung dient dazu Ihren beruflichen und persönlichen Hintergrund wiederzugeben.
Zusätzlich werden Sie auf Ihre Eignung ein Kraftfahrzeug zu führen hin untersucht. Dazu zählen Geschicklichkeits-, Intelligenz-, Reaktions- und Konzentrationsprüfungen.
Sollten Sie bei dieser Untersuchung durchfallen, besteht jedoch die Möglichkeit eine praktische Prüfung bei uns zu absolvieren. Dies kann als Nachweis dazu dienen die Voraussetzungen, am Straßenverkehr teilzunehmen, zu erfüllen.


TIP : Seien Sie bei der Befragung durch den Psychologen so ehrlich wie möglich. Sollten Sie eine falsche Darstellung der Tatsachen wiedergeben, kann es dazu führen, dass die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt.


Was, wenn ich die Untersuchung nicht bestehe ?


Sie können unbegrenzt viele, unabhängige Gutachten einholen, denn die Untersuchungsstellen sind nicht dazu verpflichtet der Behörde Meldung zu machen. Dies sollten Sie aber unbedingt zum Gegenstand der Vereinbahrung mit der Untersuchungsstelle machen ! Lassen Sie das Gutachten nur an Sich selbst aushändigen. (Je mehr negative Gutachten der Behörde vorliegen, desto schwerer wird es für Sie die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.)


Verkürzung der Sperrzeit


Bei einer Urteilsverkündung wird festgesetzt, dass die Fahrerlaubnis, von der Behörde, in der Sperrzeit nicht wiedererteilt werden darf. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann die Frist jedoch auf Antrag herabgesetzt werden. Dazu müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt werden:

    Die Sperrzeit muss bereits 6 Monate verstrichen sein,
    Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen
      geeignet sind (z.B. Nachschulung)
      Absolvieren Sie die Nachschulung beim TÜV, ist die Verkürzung
      obligatorisch, wenn bestätigt wird, dass Sie mit größerer Verantwortung am
      Straßenverkehr teilnehmen als zur Tatzeit
    Sie benötigen die Fahrerlaubnis zwingend aus beruflichen oder privaten Gründen

Zur Verkürzung der Sperrzeit gehen Sie wie folgt vor :


    Anfrage an den Richter, ob eine Verkürzung zu erwirken ist,
    Anfrage an die Behörde, ob Sie die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Frist
    bei entsprechender Nachschulung wiedererhalten,
    Sollten beide Anfrage positiv sein, absolvieren Sie die MPU,
    Schließlich nehmen Sie an der Nachschulung teil,
    Nach einer positiven Nachschulung, stellen Sie den Antrag nach §69a Abs.7 StGB.


Möglicherweise kann die Sperrzeit um etwa zwei bis drei Monate verkürzt werden, jedoch ist die MPU und auch die Nachschulung mit erheblichen Kosten verbunden.